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Die Haftung für Gesellschaftsschulden der AG ist wie folgt geregelt:
Die ausschliessliche Haftung liegt bei den liquiden Mitteln (Kasse, Post, Bank).
Die Aktionäre haften mit ihrem Privatvermögen.
Die AG haftet mit ihrem Geschäftsvermögen.
Die Reserven, welche in guten Zeiten gebildet werden, haften.
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