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Doris Schmid ist gestorben und hinterlässt ein Erbe von 100000 Franken. Sie ist verheiratet und hat eine Tochter. Von dieser Tochter hat sie ein Enkelkind. Ihren Ehemann setzt sie auf den Pflichtteil. Die frei verfügbare Quote vermacht sie ihrem Geliebten.
Berechnen Sie den erbrechtlichen Anteil für den Ehemann. Verwenden Sie dazu die Artikel 462 ZGB und 471 ZGB. Schreiben Sie nur den Betrag als Zahl, z.B. 10000
Art. 462 Überlebende Ehegatten erhalten:
1. wenn sie mit Nachkommen zu teilen haben, die Hälfte der Erbschaft;2. wenn sie mit Erben des elterlichen Stammes zu teilen haben, drei Viertel der Erbschaft;3. wenn auch keine Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, die ganze Erbschaft.
Art. 471 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
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