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Der Verfassungsgerichthof beurteilt den Inhalt der Kompetenztatbestände nach Maßgabe der einfachen Rechtslage zu jenem Zeitpunkt, in dem der Kompetenztatbestand in Kraft getreten ist. Dies ist in vielen Fällen der 1.10.1925, da mit diesem Tag die Kompetenzverteilung in Kraft gesetzt wurde. Man spricht von...