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Welche der folgenden Aussagen trifft bezüglich der Grundsätze der Mandatsausübung von Betriebsräten zu?
Betriebsräte dürfen vom Betriebsinhaber nicht bevorzugt werden
Der Betriebsrat ist bei seiner Mandatsausübung nur der Betriebsversammlung verantwortlich
Der Betriebsrat muss bei seiner Mandatsausübung nur gesetzeskonforme Weisungen des Betriebsinhabers befolgen
Der Betriebsrat ist bei seiner Mandatsausübung frei von jeglichen Weisungen des Betriebsinhabers
Betriebsräte müssen dem Betriebsinhaber in groben Zügen Fragen über Art und Umfang ihrer Betriebsratstätigkeit beantworten.
Der Betriebsrat muss bei seiner Mandatsausübung wenn ihn der Betriebsinhaber zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auffordert diese Weisung befolgen
Betriebsräte dürfen vom Betriebsinhaber nicht benachteiligt werden
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