logo

Crowdly

UbG: Eine Unterbrinung kann auf Verlangen (auf Wunsch der Person) oder ohne Verl...

✅ The verified answer to this question is available below. Our community-reviewed solutions help you understand the material better.

UbG: Eine Unterbrinung kann auf Verlangen (auf Wunsch der Person) oder ohne Verlangen (gegen / ohne Wollen der Person) erfolgen. Bei beiden Fällen müssen mindestens drei unabhängige Fachärzt*innen die Unterbringung bestätigen. Die Patientenanwaltschaft und das Gericht sind unverzüglich zu informieren.

0%
100%
More questions like this

Want instant access to all verified answers on moodle.fhgooe.ac.at?

Get Unlimited Answers To Exam Questions - Install Crowdly Extension Now!