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Woran müssen sich Eheleute halten betreffend die gemeinsame Wohnung gemäss Artikeln 162 und 169 ZGB?
Beide Ehepartner müssen die Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages besichtigt haben.
Die Kündigung der Wohnung ist nur möglich, wenn beide Ehepartner ausdrücklich zustimmen.
Beide Ehepartner müssen sich verpflichten je die Hälfe der Miete zu bezahlen.
Eine Heirat bringt keine Verpflichtungen mit sich, was die gemeinsame Wohnung angeht.
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