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Sarina muss zuhause 450 Franken von ihrem Lehrlingslohn abgegeben. Nun erfährt sie, dass die Eltern ihrer Kollegin Julia 200 Franken verlangen. Julia meint, dass es sich bei 200 Franken um den Höchstbetrag handelt, den Lernende zuhause abgegeben müssten. Sarina's Eltern sagen, dass 450 Franken angemessen seien, da sie ihr auch die Krankenkasse und das öV-Abo bezahlten. Wer hat Recht gemäss Artikel 323 ZGB?
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