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HeimAufG: Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn eine Ortsveränderung einer ...

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HeimAufG: Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen oder durch deren Androhung unterbunden wird.

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