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Gesucht wird:
Der Nachweis der Umsetzung der Anforderungen muss nach § ………. von den Betreibern Kritischer Infrastrukturen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes erfolgen und darüber hinaus „mindestens alle zwei Jahre (...) auf geeignete Weise (…) durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen“ erneut erbracht werden.
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