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Die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der auf die Informationssicherheit bezogenen Grundwerte müssen zu jederzeit gewährleistet sein. Die Sicherstellung des VIVA-Prinzips der Daten heißt: Unautorisierter Dritter darf weder in der Lage sein, die Informationen und Daten einzusehen, noch diese zu ändern. Technische, organisatorische Maßnahmen sowie die individuellen Sicherheits-Praktiken verhindern Datendiebstahl, Manipulationen und im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit die Wirtschaftsspionage. Parallel hierzu müssen aber die Daten und Informationen den berechtigten Benutzer jederzeitzur Verfügung stehen, weil andernfalls Produktionsverluste bzw. Produktionsausfälle androhen können.
Welche Maßnahmen sollten hier berücksichtigt werden:
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