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Welche der nachfolgenden Aussagen zur Zweckbindung C1/C sind zutreffend?
Grundsätzlich muss beim Führen von Kfz der Klasse C die Zweckbindung nicht beachtet werden.
Für die Feuerwehr gilt die Zweckbindung nicht.
Eine Stretchlimo mit einer zGM von 3,7 t darf grundsätzlich nicht mit der Klasse C1 gefahren werden.
Wohnmobile dienen der Personenbeförderung, also können Sie grundsätzlich nicht mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 geführt werden.
Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, müssen die Zweckbindung nicht beachten.
Eine vor dem 28.12.2016 erteilte FE der Klasse C1 berechtigt zum Führen von Stretchlimo über 3,5 t zGM im Inland.
Fahrzeuge der Klasse C1 dürfen grundsätzlich nur zur Güterbeförderung geführt werden.
Leichenwagen sind bzgl. der Zweckbindung ausgenommen.
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