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Der Mehrwertsteuer unterliegen folgende durch Steuerpflichtige getätigte Umsätze, sofern sie nicht ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind:
Die im Inland erbrachten Lieferungen von Gegenständen
Der Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
Der Eigenverbrauch
Die Ausfuhr von Gegenständen
Die im Inland erbrachten Dienstleistungen
Die Einfuhr von Gegenständen
Das Privatkonto erscheint bei der Einzelunternehmung niemals in der Bilanz.