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Kaum habe ich die neue Stelle angetreten, bin ich nun schon seit fünf Wochen krank. Jetzt wurde mir gekündigt. Das ist doch missbräuchlich?
Bei den Kündigungsfristen gilt das Datum des Poststempels.
Die Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.
Im 2. bis 9. Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Kündigungen sind nach Gesetz «formlos», also auch mündlich gültig.
Ich habe das Recht auf eine schriftliche Begründung, weshalb mir gekündigt wurde.
Kündigungen mit falschen Fristen sind ungültig.
Liegt eine missbräuchliche Kündigung vor, muss ich beim Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben.
Befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung nach Ablauf der vertraglich abgemachten Zeit.
Jeder Arbeitsvertrag muss gekündigt werden.