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Kündigung zur UnzeitGegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen in bestimmten Situationen, der sogenannten Unzeit, keine Kündigungen ausgesprochen werden.Welche der nachstehenden Möglichkeiten zählen zur Unzeit bzw. zu den Sperrfristen?
Ferien und LohnHans J. hat vor ein paar Monaten eine neue Stelle angetreten.Nach den wohlverdienten 2 Wochen Ferien stellt er fest, dass er nur die Hälfte des Lohns erhalten hat.Ist das rechtens?Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an.
Stellenkündigung zur UnzeitPhilipp S. hat von seinem Arbeitgeber per 30. September die Kündigung erhalten.Nun muss er Anfang September noch zwei Wochen Militärdienst leisten.Welche der nachstehenden Aussagen zu diesem Fallbeispiel sind korrekt?
Petra Hauser tritt am Montag die Arbeit übermüdet an. Sie verursacht bei der Arbeit einen erheblichen Schaden. Wer muss dafür aufkommen?Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an.
ÜberstundenDer Freund von Lydia F. hat Geburtstag. Sie hat für ihn eine Überraschung vorbereitet.Am Morgen des entsprechenden Tages erfährt sie von ihrem Chef, dass ein Auftrag unbedingt noch an diesem Tag zu beenden ist, obwohl absehbar ist, dass es zeitlich kaum im Rahmen der normalen Arbeitszeit reichen wird. Die Leistung von Überstunden wird unvermeidlich sein.Muss Lydia F. in den sauren Apfel beissen?
Antworten Sie mit Ja oder Nein.
Sämtliche Arbeitgeber müssen die Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages einhalten, auch wenn sie nicht Mitglied ihres Arbeitgeberverbandes sind.
Die politischen Behörden der Schweiz können keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen nehmen.
Ihnen wurde ungerechtfertigt fristlos gekündigt. Deshalb erhalten Sie noch während den nächsten sechs Monaten den Lohn weiter.
Ihr Kollege lässt einige Dinge am Arbeitsplatz mitlaufen und wird dabei erwischt. Er hat eine halbe Stunde Zeit, den Platz zu räumen. Ist die fristlose Auflösung rechtens?
Aus dem Zivildienst zurück, erhält Peter nach zwei Wochen die Kündigung, weil er unzuverlässig arbeitet. Hier gilt doch die Sperrfrist?