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Zweck des Datenschutzes sind nicht die Daten selbst als Schutzgut, sondern verschiedene grundrechtlich geschützte Sphären der Person, über die die Informationen verarbeitet werden.
Ist diese Aussage?Welcher Artikel der DSGVO regelt primär die Pflichten im Rahmen der Auftragsverarbeitung (z.B. Weisungsgebundenheit, AVV, Unterbeauftragung)?
Die erweiterten Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der EU-DSGV benötigen KEINE vertragliche Gestaltung durch eine „Data Breach Notification – Klausel", weil die Meldung durch die Organisation erfolgt, die das Problem hat und nicht durch die Organisation, die für die Daten verantwortlich ist.
Diese Aussage ist:
Verstöße gegen die Pflichten des Auftragsverarbeiters nach Art. 28 und 29 DSGVO werden mit Geldbußen von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes geahndet, wobei der jeweils höhere Betrag gilt.
Wer kann die Rolle des „Verantwortlichen" im Sinne der DSGVO einnehmen?
Ein Auftragsverarbeiter darf ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen weitere Auftragsverarbeiter in Anspruch nehmen.
Wenn ein Auftragsverarbeiter die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch nimmt, werden diesem dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie dem ersten Auftragsverarbeiter.
Worin liegt der zentrale Unterschied zwischen Art. 28 und Art. 26 DSGVO?
Welches Praxisinstrument ist bei gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zentral?
Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit kann die betroffene Person ihre Rechte nur gegenüber jenem Verantwortlichen geltend machen, dem die interne Vereinbarung diese Aufgabe ausdrücklich zuweist.