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H4. Während des Golfkrieges 1991 kam es zu militärischen Kampfhandlungen im Nahen Osten. Österreich war nicht Kriegspartei. Es bestand jedoch:
eine militärische Auseinandersetzung außerhalb des österreichischen Staatsgebiets,
eine abstrakte Gefahr von Luftraumverletzungen,
die Notwendigkeit, die Neutralität zu wahren,
jedoch kein unmittelbarer militärischer Angriff auf Österreich.
Welcher Anlassfall der militärischen Landesverteidigung wäre für Österreich 1991 nach der dargestellten Systematik primär einschlägig gewesen?
(Eine Antwort ist richtig.)