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LV 2.5.3 Wehrrecht SS 2026

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W8. Karl KRANK ist leider nicht besonders „fit“. Bei der Stellung ist er gerade noch tauglich und hat viele Befreiungen. Bisher war er arbeitslos. Er wohnt in VORARLBERG und wird für den Dienst in WIEN einberufen. Sein Vater ist empört und beschwert sich schriftlich beim BMLV. Nach zwei Wochen Grundwehrdienst stolpert KRANK am Wochenende und prellt sich den kleinen Finger der linken Hand. Er will daraufhin nicht mehr einrücken und ruft sofort die Rettung, welche ihn unverzüglich ins Krankenhaus in BREGENZ bringt. Der zuständige KpKdt war in „Wehrrecht“ leider auch nicht besonders „fit“ – er erinnert sich aber daran, dass Sie einiges wussten und bittet um Ihre Hilfe. Was trifft zu?

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E5. Am 28.02.2026 erhält der 18-jährige Wehrpflichtige Maximilian WEHRMANN, wohnhaft in der Stadt SALZBURG, seinen Einberufungsbefehl (EB) für den 02.05.2026 zum PiB 2 rechtskräftig zugestellt. Seine Stellung erfolgte am 03.10.2025.

Der für ihn überraschende Zeitpunkt – schließlich hat er dort angegeben frühestens im Juni verfügbar zu sein – löst folgende Probleme aus:

Am 02. und 03.05.2026 hat er seine mündliche Matura und kann unmöglich an diesen beiden Tagen einrücken. Er könnte frühestens am 04.05.2026 dem EB Folge leisten.

Er möchte gegen den EB berufen, weiß aber nicht, wo und wie. WEHRMANN ist ratlos, doch plötzlich fällt ihm ein, dass ein guter Freund von ihm derzeit an der Militärakademie studiert. Dieser weiß bestimmt, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Kurzerhand greift er zum Smartphone und ruft Sie als bestens ausgebildeten Offiziersanwärter an und bittet um Hilfe. Darüber hinaus ist er verwundert, warum er die Stellung nicht in der Stellungskommission SALZBURG abschließen konnte.

Welche Auskunft geben Sie Maximilian WEHRMANN?

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E3. Samuel STREBER wurde am 14.11.2007 in ST. PÖLTEN geboren und hat seinen Hauptwohnsitz seit seiner Kindheit in WELS. Am 02. und 03.06.2025 wird er in der STELLUNGSKOMMISSION LINZ der Stellung unterzogen. Noch in derselben Woche am 06.06.2025 schließt STREBER seine Matura mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Voll Freude auf das kommende Studium inskribiert er eine Woche später für das Jus-Studium an der JKU in LINZ. Dieses beginnt er am 01.10.2025. Zwei Wochen später, am 12.10.2025 erhält er vom MilKdo OÖ einen RSa-Brief. Zu seiner Verwunderung befindet sich darin ein Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst.

Im Spruch steht:

„Sie werden zur Ableistung des Grundwehrdienstes vom 01.11.2025 bis 31.05.2026 einberufen. Sie haben sich am 01.11.2025 bis spätestens 08:00 Uhr bei der 1.JgKp/JgB15, Tilly-Kaserne, Lasbergerstraße 12, 4240 FREISTADT, einzufinden.“

Samuel STREBER möchte eigentlich sein Jus-Studium fortsetzen. Gleichzeitig denkt er sich das Militärkommando werde schon recht haben. Immerhin würden Fälle wie bei ihm wahrscheinlich nicht selten vorkommen.

Welche(r) Fehler ist/sind dem MilKdo OÖ unterlaufen?

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W11. Am Burgball sehen Sie eine junge Dame mit prächtiger Uniform, die von folgenden Ehrungen geziert wird: Milizmedaille, Wehrdienstmedaille in Gold und mehrere Einsatzmedaillen sowie der erst kürzlich eingeführte Donald-TRUMP-Orden in Platin für Verdienste um die VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (USA). Sie schwanken instinktiv zwischen Be- und Verwunderung – und erinnern sich an Ihre Zeit in der Ausbildung. Was trifft zu? 

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H8. Nach anhaltenden gewalttätigen Demonstrationen in mehreren Städten erklärt der Innenminister öffentlich, „die Sicherheitslage werde ab sofort primär durch das Bundesheer gewährleistet“.

Ohne formelle Anforderung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden werden Soldaten mit allgemeinen Polizeibefugnissen ausgestattet und übernehmen:

  • Personenkontrollen,

  • Festnahmen,

  • Verkehrsüberwachung,

  • Objektschutz staatlicher Einrichtungen.

Parallel dazu ersucht die Landesregierung eines vom Hochwasser betroffenen Bundeslandes ausdrücklich um militärische Unterstützung bei Evakuierungen und beim Bau von Schutzdämmen.

Welche Aussagen sind im Lichte von Art. 79 B-VG zutreffend?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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H13. Zwischen zwei Drittstaaten bricht ein bewaffneter internationaler Konflikt aus. Österreich erklärt keine Neutralität, beteiligt sich aber faktisch nicht am Krieg.

Die Bundesregierung beschließt:

  • ein Waffenembargo ausschließlich gegen Staat A,

  • die Fortführung ziviler Exporte an Staat B,

  • die Durchfahrt militärischer Transportflugzeuge von Staat B über österreichisches Staatsgebiet.

Welche Aussagen treffen zu?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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H10. Aufgrund einer internationalen Krise sollen 6.500 Wehrpflichtige zum Einsatzpräsenzdienst einberufen werden.

Die Bundesregierung möchte dies ohne Mitwirkung des Bundespräsidenten veranlassen.

Welche Aussagen sind zutreffend?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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W2. Mehrere Milizangehörige treffen sich bei einem „Miliz-Stammtisch“ und diskutieren über die finanzielle Vergütung für ihre Leistungen. Was trifft zu?

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E4. Samuel STREBER wurde am 14.11.2007 in ST. PÖLTEN geboren und hat seinen Hauptwohnsitz seit seiner Kindheit in WELS. Am 02. und 03.06.2025 wird er in der STELLUNGSKOMMISSION LINZ der Stellung unterzogen. Noch in derselben Woche am 06.06.2025 schließt STREBER seine Matura mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Voll Freude auf das kommende Studium inskribiert er eine Woche später für das Jus-Studium an der JKU in LINZ. Dieses beginnt er am 01.10.2025. Zwei Wochen später, am 12.10.2025 erhält er vom MilKdo OÖ einen RSa-Brief. Zu seiner Verwunderung befindet sich darin ein Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst.

Im Spruch steht:

„Sie werden zur Ableistung des Grundwehrdienstes vom 01.11.2025 bis 31.05.2026 einberufen. Sie haben sich am 01.11.2025 bis spätestens 08:00 Uhr bei der 1.JgKp/JgB15, Tilly-Kaserne, Lasbergerstraße 12, 4240 FREISTADT, einzufinden.“

Samuel STREBER möchte eigentlich sein Jus-Studium fortsetzen. Gleichzeitig denkt er sich das Militärkommando werde schon recht haben. Immerhin würden Fälle wie bei ihm wahrscheinlich nicht selten vorkommen.

Welche rechtlichen Mittel stehen STREBER zur Verfügung? Gibt es eine Möglichkeit das Studium fortzusetzen?

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H20. Aufgrund zunehmender Spannungen in einem Nachbarstaat ordnet der Bundesminister für Landesverteidigung die Einberufung von 3.500 Wehrpflichtigen zur Verstärkung der Verteidigungsbereitschaft an.

Ein bewaffneter Angriff liegt nicht vor, jedoch wird ein erhöhtes Bedrohungspotential festgestellt.

Die Betroffenen haben ihren Grundwehrdienst bereits vollständig geleistet.

Welche Aussagen sind zutreffend?

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