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E5. Am 28.02.2026 erhält der 18-jährige Wehrpflichtige Maximilian WEHRMANN, wohnhaft in der Stadt SALZBURG, seinen Einberufungsbefehl (EB) für den 02.05.2026 zum PiB 2 rechtskräftig zugestellt. Seine Stellung erfolgte am 03.10.2025.
Der für ihn überraschende Zeitpunkt – schließlich hat er dort angegeben frühestens im Juni verfügbar zu sein – löst folgende Probleme aus:
Am 02. und 03.05.2026 hat er seine mündliche Matura und kann unmöglich an diesen beiden Tagen einrücken. Er könnte frühestens am 04.05.2026 dem EB Folge leisten.
Er möchte gegen den EB berufen, weiß aber nicht, wo und wie. WEHRMANN ist ratlos, doch plötzlich fällt ihm ein, dass ein guter Freund von ihm derzeit an der Militärakademie studiert. Dieser weiß bestimmt, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Kurzerhand greift er zum Smartphone und ruft Sie als bestens ausgebildeten Offiziersanwärter an und bittet um Hilfe. Darüber hinaus ist er verwundert, warum er die Stellung nicht in der Stellungskommission SALZBURG abschließen konnte.
Welche Auskunft geben Sie Maximilian WEHRMANN?