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LV 2.5.3 Wehrrecht SS 2026

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W1. Der künftige Rekrut (Grundwehrdiener) Walter WACHSAM liest in einem Internetforum, dass man beim Bundesheer nicht alles automatisch bekommt, was man zum Leben üblicherweise braucht. Man muss also einen Teil des „täglichen Bedarfs“ selbst besorgen. Was trifft zu?

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W6. Nach Abschluss Ihrer Ausbildung treffen Sie eine befreundete Polizistin, die Sie in eine Diskussion über Ihre Befugnisse verwickelt. Sie meint, dass ihr Dienst bei der Polizei – bei allem Respekt für Sie – für die Sicherheit in Österreich doch wichtiger ist: Schließlich hat das Bundesheer kaum Befugnisse und ist im Frieden immer von der Polizei abhängig. Was trifft zu? 

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E8. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Uniformtrageberechtigung?

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H18. Eine Landesbehörde fordert 60 Soldaten zur Unterstützung bei der routinemäßigen Ausstellung von Reisepässen an, da es zu Personalmangel gekommen ist.

Die Anforderung enthält eine formelle Begründung, wonach „die Arbeitsbelastung außergewöhnlich hoch“ sei.

Wie ist verfassungsrechtlich vorzugehen?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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H7. In Österreich kommt es gleichzeitig zu folgenden Ereignissen:

  1. Massive Cyberangriffe legen Teile der staatlichen Verwaltung lahm.

  2. In mehreren Städten eskalieren gewalttätige Unruhen.

  3. Ein außergewöhnliches Hochwasser überfordert die zivilen Katastrophenschutzkräfte.

Die Bundesregierung erwägt den Einsatz des Bundesheeres.

Welche Aussagen lassen sich auf Grundlage von Art. 79 B-VG und § 2 Abs. 1 WG 2001 zutreffend ableiten?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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E6. Am 28.02.2026 erhält der 18-jährige Wehrpflichtige Maximilian WEHRMANN, wohnhaft in der Stadt SALZBURG, seinen Einberufungsbefehl (EB) für den 02.05.2026 zum PiB 2 rechtskräftig zugestellt. Seine Stellung erfolgte am 03.10.2025.

Der für ihn überraschende Zeitpunkt – schließlich hat er dort angegeben frühestens im Juni verfügbar zu sein – löst folgende Probleme aus:

Am 02. und 03.05.2026 hat er seine mündliche Matura und kann unmöglich an diesen beiden Tagen einrücken. Er könnte frühestens am 04.05.2026 dem EB Folge leisten.

Er möchte gegen den EB berufen, weiß aber nicht, wo und wie. WEHRMANN ist ratlos, doch plötzlich fällt ihm ein, dass ein guter Freund von ihm derzeit an der Militärakademie studiert. Dieser weiß bestimmt, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Kurzerhand greift er zum Smartphone und ruft Sie als bestens ausgebildeten Offiziersanwärter an und bittet um Hilfe. WEHRMANN schildert Ihnen seine Situation. Er möchte eigentlich den Grundwehrdienst im MAI 2026 antreten. Immerhin freut er sich schon auf die abenteuerreiche Zeit nach der Matura. Welche Möglichkeit hat er?

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H1. Welche Aussagen zur umfassenden Landesverteidigung gemäß Art. 9a Abs. 1 und 2 der österreichischen Bundesverfassung treffen zu?

(Eine bis mehrere Antworten können richtig sein.)

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H4. Während des Golfkrieges 1991 kam es zu militärischen Kampfhandlungen im Nahen Osten. Österreich war nicht Kriegspartei. Es bestand jedoch:

  • eine militärische Auseinandersetzung außerhalb des österreichischen Staatsgebiets,

  • eine abstrakte Gefahr von Luftraumverletzungen,

  • die Notwendigkeit, die Neutralität zu wahren,

  • jedoch kein unmittelbarer militärischer Angriff auf Österreich.

Welcher Anlassfall der militärischen Landesverteidigung wäre für Österreich 1991 nach der dargestellten Systematik primär einschlägig gewesen?

(Eine Antwort ist richtig.)

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H15. Ein EU-Mitgliedstaat wird Opfer eines bewaffneten Angriffs.

Der Rat der EU aktiviert die Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 EUV.

Österreich erklärt seine politische Solidarität und will:

  1. logistische Unterstützung leisten,

  2. Waffen liefern,

  3. Soldaten entsenden – ohne UN-Mandat.

Welche Aussagen sind zutreffend?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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H6. Die sogenannten Petersberger Aufgaben wurden ursprünglich 1992 von der Westeuropäische Union definiert und später in das Unionsrecht übernommen (nunmehr Art. 43 EUV im Rahmen der Europäische Union).

Sie umfassen insbesondere:

  • humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze

  • friedenserhaltende Maßnahmen

  • Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen

Das österreichische KSE-BVG (Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland) regelt die verfassungsrechtliche Grundlage für Auslandseinsätze.

Welche Aussagen treffen im Verhältnis zwischen den Entsendefällen des KSE-BVG und den Petersberger Aufgaben zu?

(Eine oder mehrere Antworten können richtig sein.)

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