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GHW2.RGL3V_Rechtsgrundlagen 2_PT/RT/ET/Log/DIÄT/HEB/BMA/GuK_WS26-27

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PatVG: Dieses Bundesgesetz lässt medizinische Notfallversorgung unberührt, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit der Patient*innen ernstlich gefährdet.

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SEST: Ein Medizinprodukt ist ein Produkt, das für die Anwendung am Menschen bestimmt ist und einen oder mehrere medizinische Zwecke erfüllen soll. Vor der Anwendung ist eine Einschulung erforderlich und die Gebrauchsanweisung ist an einem zugänglichen Ort aufzubewahren.

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DSGVO: Besonders sensible Daten, z. B. Gesundheitsdaten, unterliegen zusätzlichen Schutzvorschriften.

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Zivilrechtliche Haftung: Unter "Schaden" wird ein Nachteil an Vermögen, Rechten oder an Person verstanden. "Rechtswidrigkeit" ist ein Verhalten, das gegen Gesetze oder Vereinbarungen verstößt.

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Erwachsenenschutzrecht: Die "Sachwalterschaft" wurde 2018 vom Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Es gibt aktuell drei Formen: gewählte, gesuchte und gerichtliche Erwachsenenvertretung.

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StVfG: Die „Sterbeverfügung“ ist eine Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben selbst zu beenden.

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SEST: Nach dem Oö. KAG 1997 gibt es folgende Arten von Krankenanstalten: Allgemeine Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, Pflegeanstalten für chronisch Kranke, die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen, Sanatorien sowie selbständige Ambulatorien.

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Datenschutz: §6 GuKG: Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind nicht zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

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Zivilrechtliche Haftung: Sie ist für Gesundheitsberufe höchst relevant, hingegen nicht die strafrechtliche Verantwortung.

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UbG: Eine Unterbringung darf nach dem Unterbringungsgesetz nur in psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie erfolgen.

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